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Kontaktadresse

3A Elektro AG
Luzernstrasse 35
6144 Zell
Schweiz
info@3a-elektro.ch

Vertretungsberechtigte Personen

Häfliger Marc
Bernet Nicola
Scheidegger Raffael

Handelsregistereintrag

Eingetragener Firmenname: 3A Elektro AG
Nummer: CHE-223.421.738

AGBs

Allgemeines
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der 3A Elektro AG und dem Kunden. Sie bilden in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung integrierenden Bestandteil der jeweiligen Verträge über die Erfüllung von Werkverträgen, die Erbringung von Dienstleistungen oder den Verkauf von Produkten durch 3A Elektro. Sie kommen zur Anwendung, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde und sie gelten auch ohne speziellen Hinweis. Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht anwendbar.
  • Die AGB sind Bestandteil des Angebots von 3A Elektro. Der Kunde akzeptiert die AGB durch die Bestellung des Werkes, der Dienstleistung oder der Produkte.
  • Sollten zwischen dem Vertrag (inkl. Leistungsbeschrieb) bzw. der Offerte oder der Auftragsannahmebestätigung und den vorliegenden AGB-Widersprüche bestehen, so ist in erster Linie die im Vertrag und in zweiter Linie die in den AGB enthaltene Regelung massgebend.
  • 3A Elektro ist berechtigt, für die Ausführung bestimmter Arbeiten Subunternehmer beizuziehen. Sie haftet hierbei lediglich für die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Subunternehmers.
Grundlagen
  • Die Lieferungen und Leistungen von 3A Elektro erfolgen gemäss den Regeln der Technik und den im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages in der Schweiz geltenden zwingenden Vorschriften und Normen.
Preise und Preiserhöhungen
  • Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die ausgewiesenen Preise für auftrags- und werkvertragliche Leistungen sowie für Produkte als Festpreise in Schweizer Franken. Sämtliche nicht ausdrücklich im Preis eingeschlossenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. Sofern nicht anders vermerkt, verstehen sich die Preise exkl. MwSt.
  • Vom Kunden nachträglich gewünschte Zusätze oder Änderungen in der Bestellung sind 3A Elektro umgehend mitzuteilen. Allfällige daraus resultierende Kosten werden dem Kunden zu den jeweils offerierten Preisen bzw. nach Aufwand (gem. Ansätzen bei Regiearbeiten) zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Stellt 3A Elektro fest, dass die vereinbarte Leistung oder Lieferung Mehrleistungen zur Folge hat, die bei der Erstellung des Angebots nicht bekannt waren oder bekannt sein konnten, informiert 3A Elektro den Kunden. Die Vertragspartner werden sich in diesem Fall vor Ausführung über eine angemessene Anpassung des vereinbarten Preises verständigen.
  • Allfällige Kosten, die im Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht voraussehbar waren und daher im Angebot nicht ausgewiesen sind, wie namentlich solche für Materialanalysen, Massnahmen und Aufwendungen für die Entsorgung von Altlasten und damit unmittelbar im Zusammenhang stehende Mehrkosten (beispielsweise infolge Asbests) sowie weitere im Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht voraussehbare Mehrkosten, gehen zu Lasten des Kunden.
  • Wenn sich der Preis des zu liefernden Installationsmaterials zwischen Offerte und Lieferung um mehr als 5% erhöht (massgebend ist der Preis, der vom Sublieferanten von 3A Elektro gefordert wird), ist 3A Elektro berechtigt, die Installationsmaterialkosten der betroffenen Rohstoffe und Materialien anzupassen und die gesamte Differenz, mithin auch denjenigen Teil, der unter 5% liegt, auf den Kunden abzuwälzen.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
  • 3A Elektro kann ohne Angabe von Gründen vom Kunden Akontozahlung für bisherige sowie Vorauszahlung oder Sicherstellung für zukünftige Leistungen verlangen.
  • Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die bestellten Leistungen und Produkte ergeben sich aus dem Angebot oder den Preislisten. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung bei Vergütung nach Aufwand monatlich, bei Festpreisen nach Erbringen der Leistung/Lieferung bzw. gemäss Zahlungsplan soweit ein solcher vereinbart ist.
  • Die Rechnungen sind netto innert 30 Tagen nach Zustellung zu bezahlen.
  • Hat der Kunde bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann 3A Elektro dem Kunden eine kurze Nachfrist setzen oder den Vertrag fristlos und ohne Entschädigung des Kunden auflösen. Die bis dahin von 3A Elektro erbrachten Leistungen müssen vollumfänglich beglichen werden. Der Kunde trägt zusätzlich die durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.
  • Das Zurückbehalten von Zahlungen bzw. eine Verrechnung durch den Kunden wegen irgendwelcher Gegenansprüche sind ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
  • Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von 3A Elektro. Mit der Bestellung erteilt der Kunde 3A Elektro das Recht, den Eigentumsvorbehalt im jeweiligen Register einzutragen bzw. das Bauhandwerkerpfandrecht auf Kosten des Kunden beim zuständigen Grundbuchamt anzumelden. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Registrierung des Eigentumsvorbehalts notwendigen Handlungen vorzunehmen.
Ausführung
  • Der Kunde hat die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit 3A Elektro ihre Leistungen ungehindert erbringen kann. Allfällige durch den Kunden zu verantwortende Verzögerungen bzw. daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
  • Bei Lieferung auf die Baustelle muss die Zufahrt für das sichere Befahren mit den notwendigen Transport- und Umschlaggeräten durch den Kunden entsprechend gewährleistet sein. Ist dies nicht der Fall, gehen alle daraus entstehenden Verzögerungen sowie Kosten zu Lasten des Kunden.
  • Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen, Werke und Produkte, für die er mit 3A Elektro einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um allfällige Schäden zu verhindern.
Haftung
  • 3A Elektro haftet nur für Schäden, welche sie grobfahrlässig oder absichtlich verursacht hat. Die Haftung für Schäden, welche aufgrund von einfacher oder mittlerer Fahrlässigkeit der Mitarbeiter verursacht wurden, wird ganzheitlich wegbedungen. Weitergehende Haftungsansprüche sowie Forderungen aus indirekten Schäden oder Folgeschäden (wie z.B. Ausfälle wegen Betriebsunterbruch, entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gegenüber dem Kunden) sind − soweit gesetzlich zulässig − ausgeschlossen.
  • 3A Elektro übernimmt keine Haftung für verspätete Lieferung bzw. verspätete Vertragsausführung oder Leistungsunmöglichkeit, sofern die Verspätung oder Unmöglichkeit durch einen Dritten oder höhere Gewalt verursacht wurde. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien beispielsweise Krieg, Streik, Aufstand, Naturereignisse, grossflächiger Ausfall öffentlicher Versorgungssysteme, Ein- und Ausfuhrverbote. Unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Terroranschläge, Epidemien und Pandemien (bspw. Covid 19 Krise).
  • Der Kunde stellt 3A Elektro die zur Vertragserfüllung erforderliche Dokumentation (insbesondere erforderliche aktuelle Pläne) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. 3A Elektro haftet nicht für Schäden an bestehenden, verdeckten und in Plänen nicht eingezeichneten Leitungen. Insbesondere bei Bohrarbeiten und Durchbrüchen lehnt 3A Elektro jede Haftung für Beschädigungen an bestehenden verdeckten Leitungen ab, von denen sie keine Kenntnis hatte oder haben konnte.
  • Ebenso lehnt 3A Elektro jede Haftung für Asbestsanierung und andere Massnahmen ab, die bei Feststellung von Asbest oder anderer gesundheitsgefährdender Stoffe in Folge der Leistungserbringung notwendig werden.
Gewährleistung
  • Die Herstellung von Werken und für die Lieferung von Produkten eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Abnahme gewährt. Findet keine Abnahme statt, so gilt das Datum der ersten Inbetriebnahme als Beginn der Gewährleistungsfrist. Wird die Abnahme oder die Inbetriebnahme aus Gründen verzögert, die 3A Elektro nicht zu vertreten hat, so endet die Gewährleistungsfrist spätestens 30 Monate nach erstmaliger Meldung der Abnahme- bzw. Inbetriebnahme Bereitschaft durch 3A Elektro. Mängel, die innerhalb dieser Frist auftreten und nachweisbar auf fehlerhafte Ausführung von 3A Elektro zurückzuführen sind, werden von 3A Elektro auf eigene Rechnung behoben.
  • Für Produkte und Materiallieferungen, die 3A Elektro von einem Hersteller oder Lieferanten bezieht (zum Beispiel Geräte, Apparate), gilt hingegen ausschliesslich der Garantie des Hersteller- oder Lieferunternehmens. Allfällige Garantieansprüche sind direkt an den Hersteller bzw. Lieferanten zu richten. Entsprechende Ausführungsarbeiten sind in der Garantie nicht enthalten und sind separat zu entschädigen.
  • Bei unsachgemässem Gebrauch des Werks, der Lieferung oder des Produkts durch den Kunden oder Dritte, bei Eingriff in das Werk, die Lieferung oder das Produkt sowie bei Elementarschäden entfällt der Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch.
Übergang Nutzen und Gefahr
  • Bei der Herstellung von Werken und bei der Lieferung von Produkten gehen Nutzen und Gefahr mit Meldung der Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Fehlt eine solche, so ist der Zeitpunkt der Meldung der Inbetriebnahme Bereitschaft bzw. die Inbetriebnahme selbst massgebend, wobei der Zeitpunkt des zuerst eintretenden Ereignisses entscheidend ist. Werden Lieferung, Montage oder Installation auf Begehren des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die 3A Elektro nicht zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr im ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über.
Kundendaten
  • Kundendaten, die 3A Elektro im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen vertraglichen Beziehung erhoben oder zugänglich gemacht werden, werden vertraulich behandelt und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
Geistiges Eigentum und Schutzrechte
  • Von Dienstleistungen, Herstellung von Werken entstehenden Schutzrechte sowie das geistige Eigentum an allfälliger Hardware der Lieferung und an deren Konzeption, wie auch an allfälliger Software und Dokumentationen, Plänen und Berechnungen verbleiben bei 3A Elektro bzw. den betreffenden Subunternehmen oder Unterlieferanten von 3A Elektro. Der Kunde erhält daran das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Nutzungsrecht, von welchem er im Rahmen dieses Vertrages Gebrauch machen darf.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
  • Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) wird vollumfänglich ausgeschlossen. Der Gerichtsstand befindet sich in Zell LU.

Spezielle Bedingungen PV-Anlagen

  • Offert Gültigkeit 1 Monat ab Ausstellungsdatum.
  • Aufgrund von nicht vorhersehbaren, baulichen Gegebenheiten oder nachträglich geäusserter Änderungswünsche können zusätzlich Aufwände entstehen. Diese werden gemäss den geltenden AGB verrechnet. Sollte dies der Fall sein, werden wir dies vor den Ausführungen mit Ihnen besprechen.
  • Die Photovoltaikmodule unterliegen starken Währung- und Preisschwankungen.
  • Für Geräte, Apparate und Materiallieferungen gilt die Garantie des Herstellers oder Lieferunternehmens.
  • Arbeitsleistungen sind in der Geräte-, Apparate- und Material-Garantie nicht enthalten.
  • Bei der Lieferung von Anlagen sind die baurechtlichen und statischen Vorabklärungen durch den Kunden zu treffen. Er ist dafür verantwortlich, dass sich das Dach, welches für die Montage von Solarmodulen vorgesehen ist, in einwandfreiem Zustand befindet.
  • Mit der Bestellung der Anlage bestätigt der Kunde, dass die Baubewilligung – sofern notwendig – vorhanden ist und die Statik des Unterbaus das Gewicht und die allenfalls auftretenden Windkräfte der Anlage aufnehmen kann.
  • Auch bei sorgfältiger Montage können Ziegel, Schiefer oder ähnliches durch Begehen brüchig werden.
  • Der Kunde sorgt für das Bereitstellen von allfälligen Ersatzziegeln oder -schiefer.
  • Für den Schutz vor Schneerutsch unterhalb der Anlage (wie z.B. bei Balkonen und Eingangspartien) ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich.
  • Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass für die Wartung des Daches und der PV-Anlage gemäss dem SUVA-Merkblatt » Sicher zu Energie vom Dach» und Gebäudehülle Schweiz «Sicherheitsmassnahmen auf Flachdächern» eine permanente Absturzsicherung der AK2 auf dem Dach vorhanden sein muss.
  • Für allfällige LAN-Ausfälle oder beim Wechsel des Routers kann bei lückenhafter Datenübertragung keine Haftung übernommen werden.
  • Allfällige notwendige technische Änderungen an den elektrischen Zuleitungen zwischen Objekt und Verteilnetz erfolgen auf Kosten des Kunden.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Reparaturen an der Dachhaut nach erfolgter Montage der Solarmodule nur noch unter erschwerten Bedingungen ausgeführt werden können.
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Ertrags- und Amortisationsberechnungen auf Erfahrungswerten und nicht beeinflussbaren Umweltfaktoren beruhen und die tatsächlichen Werte davon abweichen können.
  • Der Kunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass der Bau der PV- Anlage auf dem Dach den Bewuchs von Gräsern fördern kann und das Dach dadurch zusätzliche Pflege benötigt.
  • Die Praxis zeigt, dass bei gut einsehbaren Norddächern eine störende Blendung der Nachbarschaft nicht immer ausgeschlossen werden kann. Allfällige Kosten für Abklärungen und Verbesserungsversuchen sind im Angebot nicht enthalten.